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Montag, 16. November 2009

Spendenaufruf zur Überprüfung des BGH-Stadionverbots-Urteil


Folgender Aufruf erschien zunächst im Forum der Eintracht, auf Nachfrage veröffentliche ich ihn gerne auch hier:


... hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Stadionverboten gefällt, daß nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen Fußballfans einen bitteren Beigeschmack hinterlassen hat Link zum Urteil.

Faktisch wird mit diesem Urteil der Grundsatz der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.

Durch die Korrespondenz mit diversen Forengrößen und die Gespräche mit anderen Fußballanhängern, weiß ich, daß eine Vielzahl der Eintrachtfans dieses Urteil auf seine Rechtmäßigkeit vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen möchte.

Der Weg zu dieser letzten Instanz wird eine Menge Geld kosten. Hierbei möchte ich den Kläger im Namen der Eintrachtfans unterstützen.

Ich habe ein Spendenkonto unter folgendem Namen

Kontoinhaber: Hans Frank
Kto: 206591102
BLZ: 570 928 00 (Voba Rhein-Lahn)
Verwendungszweck: „Eintrachtfans für Fanrechte“


eingerichtet und werde alle eingehenden Spenden an den unterlegenen Kläger ... weiterleiten. Alternativ werde ich das Geld dem Fanrechtefonds zukommen lassen.

Dieses Urteil geht uns alle an!!!

Zur falschen Zeit am falschen Ort, und es steht zu befürchten, die nächsten Jahre nicht mehr ins Stadion zu dürfen.


Helft mit, daß dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit geprüft wird.

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