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Freitag, 30. Oktober 2009

Stadionverbot bei bloßem Verdacht


Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist... zitiert die Financial Times aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Spiegel online ergänzt dazu eine Stellungnahme des DFB-Sicherheitsbeauftragten Spahn: Spahn erklärte: Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.

Wie die rechtliche Einschätzung von Juristen aussieht, bleibt abzuwarten. Dass hier Willkür Haus und Hof geöffnet wird, liegt auf der Hand. Wer als Fußballfan inmitten eine wie auch immer geartete Auseinandersetzung hineingerät, wird per sé als gewaltbereit definiert - und ohne Nachweis bestraft. Erneut die Times: Nach den Worten des BGH ist dies vom «Hausrecht» des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits «objektive Tatsachen», die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei «Willkür» sei ein Ausschluss unzulässig.

Was aber sind objektive Tatsachen wenn hier von einem Verdacht die Rede ist? Ex-Trainer Ribbeck würde sagen: Ich kann es mir als Verantwortlicher für die Mannschaft nicht erlauben, die Dinge subjektiv zu sehen. Grundsätzlich werde ich versuchen zu erkennen, ob die subjektiv geäußerten Meinungen subjektiv sind oder objektiv sind. Wenn sie subjektiv sind, dann werde ich an meinen objektiven festhalten. Wenn sie objektiv sind, werde ich überlegen und vielleicht die objektiven subjektiv geäußerten Meinungen der Spieler mit in meine objektiven einfließen lassen.

Nun, lustig ist das Urteil nicht; denn: was ist hier der Unterschied zu Willkür? Und mit welcher Selbstherrlichkeit wird hier ein Verdacht, der sich im Zweifel durch nichts erhärten lässt mit gewaltbereit gleichgesetzt. Wir können froh sein, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde, prophylaktisches Töten hätte ein Geschmäckle.


Nachtrag:

In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

Ich nehme diesen Satz als Drohung war. Oder wie ist er sonst zu verstehen?

Nachtrag 2

Es gibt nicht nur im Fußball ein seltsames Rechtsverständnis. Grünflächenverbot!


Kommentare zum BGH-Urteil:

Süddeutsche Zeitung

Frankfurter Rundschau

Stern

WDR - Online

Heimspiel - Blog des Anwaltes Andreas Schwartmann, Köln.

Blog Johannes Hüttemann

Spiegel-Online: Im Zweifel gegen den Fußballfan

Diskussion im Forum der Eintracht


Tagesspiegel über Hooligans in Uniform

11Freunde

10 Kommentare:

  1. Aus Erfahrung kann ich wohl sagen, dass es keinesfalls notwendig oder unvermeidbar ist sich inmitten bzw. nah an so genannten Hooligan-Gruppen aufzuhalten. Von daher droht doch gar keine Gefahr für die Leute, die damit nichts zu schaffen haben. Wer sich in Gefahr begiebt...

    Es "entfernt" zumindest Diejenigen, die gern dabei sind - selbst wenn's nur zum Gaffen ist.

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  2. wir reden hier nicht von "sogenannten hooligan-gruppen"; wir reden hier davon, dass menschen, die sich nachweislich nichts strafrelevantes zu schulden haben kommen lassen über jahre von ihrem hobby ausgesperrt werden. dies zeugt von einem merkwürdigem rechtsverständnis - und stellt zudem die gesellschaft vor das problem, das menschen, die unschuldig bestraft werden einen zorn in sich tragen und aus wut oder rache etwas strafrelevantes machen (können). die spirale der gewalt ist entfacht - und im zweifel fragt sich dann das volk, wie es zu so etwas nur kommen konnte. wenn du schreibst, dass diejenigen "entfernt" werden, beantwortest du nicht die frage: wohin.

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  3. Danke für die Zusammenfassung und die Links, Beve. Es ist erschreckend.

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  4. Im Grundsatz bin ich sicher auch gegen Generalverdächtigungen, aber was hindert einen Fan daran sich von solchen Leuten auch räumlich zu distanzieren? Ich glaube der Polizeigewerkschaft geht es genau darum. Auch die Mitläufer, denen nicht zwangsläufig Lust an Gewalt zu unterstellen ist, sind Teil des Problems. Diese werden durch das Urteil gezwungen sich von der C-Kategorie fernzuhalten. Tun sie es nicht, riskieren sie die gleiche Sanktionierung.

    Als Fan kann ich mich durchaus von Brennpunkten und solchen Gruppen fernhalten. Entfernt werden die Mitläufer von eben jenen, die grundsätzlich der Gewalt frönen möchten, da sie sonst selbst Gefahr laufen selbst sanktioniert zu werden. Im konkreten Fall hatte der Bayern-Fan doch die Gelegenheit sich vom Ort der Randale zu entfernen. Hat er sich vom Ort des Geschehens entfernt? Nein. Warum nicht?

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  5. Mein Gott, weil er sich nicht vom Ort des Geschehens entfernte, darf er zwei Jahre nicht mehr ins Stadion und bekommt sogar die Mitgliedschaft beim FCB entzogen. Sehr logisch Herr Zechbauer.

    Besonders leicht entfernen kann man sich übrigens aus Nürnberger Unterführungen und Bremer Blockaufgängen, wenn diese von Mitgliedern der Polizeigewerkschaft eingekesselt werden. Herr Zechbauer.

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  6. hooligan-Gruppen, kategorie C - der sprachgebrauch verweist auf ein seltsames verständnis von fußballfans. wenn wir zunächst betrachten, wieviele gravierende vorfälle in den letzten jahren bei fußballspielen zustande gekommen sind, die es rechtfertigen von "lebensgefahr" sprechen, dann kommt man recht schnell zu der erkenntis, dass es sicherlich einzelfälle gab - wie zuletzt in brandis, als neozazis auf alles was sich bewegte einprügelten - aber im end autofahren weitaus gefährlicher ist.

    die welt lässt sich nicht so schablonenhaft darstellen: kategorie c, mitläufer, isolieren, alles wird gut - und es hat die richtigen getroffen. jeder, der ansatzweise bei auswärtsspielen unterwegs ist weiß, dass die bewegungsfreiheit aller fans relativ schnell durch die polizei eingeschränkt werden kann. wer zufällig in einer gruppe steht und keine andere wahl hatte, wird per se als mitläufer oder gewaltbereit definiert und sanktioniert. andy beschrieb zwei beispiele, bremen und nürnberg. wenn es aus einem fanbus heraus auf einem rastplatz zu auseinandersetzung einzelner kommt, ist es ein unding, die busbesatzung in sippenhaft zu nehmen. und im zweifel auf jahre vom fußball auszusperren. durch solche maßnahmen trennt man nicht die vermeintlich friedlichen von den vermeintlich gewalttätigen - im gegenteil. es findet eine solidarisierung statt - weil man sich ungerecht behandelt fühlt. man könnte meinen, die fußballwochenenden der profiligen leiden deutschlandweit unter gewaltexzessen. mit welcher absicht wird solch ein bild inszeniert?

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  7. Zechbauer. Nimms mir nicht übel. Aber dein Beitrag ist naiv. Ich lade dich gerne mal zur Akteneinsicht in meine Kanzlei ein. Man kommt sehr schnell in unangenehme Situationen.

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  8. Mein lieber Herr Zechbauer.
    Wann hast du dann das letze mal ein Auswärtsspiel der SGE besucht??
    Dies was du da anspricht ist vielleicht nur
    möglich, wenn du absolut neutral gekleidet bist
    und im Besitz eines Haupttribünensitzplatz.

    Zitat:
    Aus Erfahrung kann ich wohl sagen, dass es keinesfalls notwendig oder unvermeidbar ist sich inmitten bzw. nah an so genannten Hooligan-Gruppen aufzuhalten. Von daher droht doch gar keine Gefahr für die Leute, die damit nichts zu schaffen haben. Wer sich in Gefahr begiebt...

    Neben unzähligen andere Erfahrungen ist es laut deiner Auffassung danach auch selbst zu Verantworten wenn man nach geglückten Aufstieg sich nach Sachenhausen begibt und dort mit seinem damalig 8jährigen "Nachwuchshooligan" Pizza zu essen und mit Gleichgesinnten zu feiern? Auf uns sind damals als Unbeteiligte auch die Knüppel niedergegangen. Umkehrschluss
    Pizza essen im Umfeld anderer SGE Fans = Stadionverbot, so schnell kann das dann passieren, abgesehen davon das die Eskalation damals eindeutig von der Exekutive ausging

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  9. yogi, so und nicht anders ist das. jeder, der mehr als einmal im jahr ein auswärtsspiel besucht, wird diese erfahrungen machen. und spätestens dann die meinung ändern. und/oder beim gründelheinz landen.

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  10. Der Zechbauer scheint sich nicht wirklich auszukennen. Hier mal drei Beispiele, dabei ging die Gewalt jedesmal von der Staatsmacht aus.

    Vorfall Ahlen: Polizei stürmt in den Block und schlägt auf Fans ein, ein paar wenige wehren sich und es bekommen einige SV. Der Grund war das ein Fan mit seiner Fahne auf dem Zaun saß.

    Vorfall Wolfsburg: Polizei dringt in den Block ein und schubst Fans brutal beiseite und einige Fans bekommen willkürlich SV blos weil sie im Rücken keine Augen haben. Der Grund war, eine Fahne verdeckte die Sicht der Überwachungskamera.

    Vorfall Bremen: Es werden willkürlich über 200 Fans festgehalten die auf dem Weg vom Bahnhof zum Stadion waren. Die Aktion fand wohl nur statt weil sich ein Einsatzleiter vor einem anwesenden Fernsehsender profilieren wollte.

    Die Vorfälle in Ahlen und Wolfsburg hätte die Polizei verhindern können wenn sie einfach mal die Fanbetreuer angesprochen hätten.

    Gruss
    Guido (propain)

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