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Dienstag, 14. Dezember 2010

Rainer Wendt über unschuldige Straftäter


Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft gab auf stadionwelt.de ein bemerkenswertes Interview zu den Themen Stadionverbot, Beteiligung der Vereine an Polizeieinsätzen und Kennzeichnungspflicht für Beamte. Dabei purzelte ein Weltbild ans Tageslicht, welches grob gerastert scheint. Kurz gesagt, Dinge, die ihm nicht passen sind das Werk linker Genossen, ansonsten ist die (Fußball)Welt eingeteilt in Straftäter und Polizisten. Indianer und Cowboy. Gut und Böse.

Bemerkenswert vor allem der Satz zum Thema Stadionverbot: Ich habe auch ganz selten Straftäter getroffen, die nicht „unschuldig“ waren.


Übersetzt heißt dies eigentlich: ich habe kaum Straftäter getroffen, die schuldig waren. Das klingt zunächst wirr. Nehmen wir wohlwollend einen Grammatikefehler an, so bliebe der Satz: Ich habe auch ganz selten Straftäter getroffen, die nicht schuldig waren. Damit dokumentiert Herr Wendt ein klares Feindbild, nämlich den Fußballfan an sich, der per sé als Straftäter gesehen wird. Ob schuldig oder unschuldig scheint nur eine Frage der Zeit. Dass jemand der unschuldig ist natürlich auch nicht als Straftäter zu bezeichenen ist, spielt dabei für Herrn Wendt keine Rolle.

Weshalb auch? So verwechselt der Herr Wendt auch gerne mal die Privatsphäre mit der Öffentlichen: Wenn Sie jemanden nicht in ihre Wohnung einladen oder hereinlassen wollen, müssen Sie das auch nicht begründen. Das ist natürlich richtig. Ein Fußballstadion ist aber keine Wohnung und wir leben hier in einem Rechtsstaat. Weshalb also sollte ein Fußballverein ohne Grund zahlende Kunden ausschließen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen? Die Antwort liegt auf der Hand: Weil es der Herr Wendt gerne so hätte.

Und wenn der gute Mann schon der Ansicht ist, dass das Stadionverbot ... mit Strafverfolgung nichts zu tun (hat). Es ... im Prinzip nichts anderes als die Ausübung des Hausrechts durch die Vereine (ist) und ... von keinem Gericht durch Strafspruch bestätigt werden (muss) dann muss er sich die Frage stellen, welche Rolle denn die Polizei darin spielt. Diese wiederum empfiehlt ganz gerne mal den Vereinen, Stadionverbote auszusprechen. Mit welcher Begründung? Begründung? Das braucht doch der Herr Wendt genau so wenig wie ein Urteil - denn die Betreffenden sind ja in seinen Augen sowieso alles Straftäter.

Und mit Straftätern ist ein rüder Umgang erlaubt. Deshalb möchte der Herr Wendt auch keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Dienst. Unsere Einsatzkräfte sind willkürlichen Anschuldigungen hilflos ausgeliefert, müssen erhebliche berufliche und persönliche Nachteile hinnehmen, wenn es nur der Nennung einer Nummer bedarf, um entsprechende strafrechtliche Ermittlungen gegen sie einzuleiten. Jahrelanges Beförderungsverbot, Umsetzungen und Ansehensschädigung, bis hin zu erheblichen psychischen Belastungen durch jahrelange Ermittlungen - und das alles nur, damit linke Gruppen als Wählerklientel bedient werden.

Prinzipiell sind für Herrn Wendt Beschwerden über Polizisten, die über die Stränge schlagen also willkürlich. Nicht nur, dass dabei eine ganze Reihe dokumentierter Verstöße ignoriert werden, (einige davon werden hier gelistet) so erstaunt es doch immer wieder, dass die beliebte: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten-Argumentation stets für andere gilt, doch niemals für die eigenen Reihen. Wenn also demokratisch gewählte Parteien Entscheidungen treffen, die dem Herrn Wendt nicht passen, dann werden linke Wählerklientel bedient. Interessantes Demokratieverständis eines Gewerkschaftlers.

Konsequent auch die Forderung nach Abschaffung der Stehplätze, geäußert nach den Unruhen im Berliner Olympia-Stadion im März diesen Jahres, als Fans aufs Spielfeld gelaufen sind. Dass es in Berlin allerdings keine Stehplätze gibt, die Aktion also notwendigerweise von Sitzplätzen ausging, spielt für Herrn Wendt keine Rolle. Weshalb auch, gegen Straftäter ist jedes Mittel recht - auch wenn es noch so unsinnig ist und die Straftäter unschuldig - also gar keine sind.

Morgen erscheint der zweite Teil des Interviews. Dann geht es um Pyrotechnik, Stadtverbote und das Verhältnis Ultras/Polizei. Ich bin gespannt.

Montag, 16. November 2009

Spendenaufruf zur Überprüfung des BGH-Stadionverbots-Urteil


Folgender Aufruf erschien zunächst im Forum der Eintracht, auf Nachfrage veröffentliche ich ihn gerne auch hier:


... hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Stadionverboten gefällt, daß nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen Fußballfans einen bitteren Beigeschmack hinterlassen hat Link zum Urteil.

Faktisch wird mit diesem Urteil der Grundsatz der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.

Durch die Korrespondenz mit diversen Forengrößen und die Gespräche mit anderen Fußballanhängern, weiß ich, daß eine Vielzahl der Eintrachtfans dieses Urteil auf seine Rechtmäßigkeit vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen möchte.

Der Weg zu dieser letzten Instanz wird eine Menge Geld kosten. Hierbei möchte ich den Kläger im Namen der Eintrachtfans unterstützen.

Ich habe ein Spendenkonto unter folgendem Namen

Kontoinhaber: Hans Frank
Kto: 206591102
BLZ: 570 928 00 (Voba Rhein-Lahn)
Verwendungszweck: „Eintrachtfans für Fanrechte“


eingerichtet und werde alle eingehenden Spenden an den unterlegenen Kläger ... weiterleiten. Alternativ werde ich das Geld dem Fanrechtefonds zukommen lassen.

Dieses Urteil geht uns alle an!!!

Zur falschen Zeit am falschen Ort, und es steht zu befürchten, die nächsten Jahre nicht mehr ins Stadion zu dürfen.


Helft mit, daß dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit geprüft wird.

Freitag, 30. Oktober 2009

Stadionverbot bei bloßem Verdacht


Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist... zitiert die Financial Times aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Spiegel online ergänzt dazu eine Stellungnahme des DFB-Sicherheitsbeauftragten Spahn: Spahn erklärte: Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.

Wie die rechtliche Einschätzung von Juristen aussieht, bleibt abzuwarten. Dass hier Willkür Haus und Hof geöffnet wird, liegt auf der Hand. Wer als Fußballfan inmitten eine wie auch immer geartete Auseinandersetzung hineingerät, wird per sé als gewaltbereit definiert - und ohne Nachweis bestraft. Erneut die Times: Nach den Worten des BGH ist dies vom «Hausrecht» des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits «objektive Tatsachen», die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei «Willkür» sei ein Ausschluss unzulässig.

Was aber sind objektive Tatsachen wenn hier von einem Verdacht die Rede ist? Ex-Trainer Ribbeck würde sagen: Ich kann es mir als Verantwortlicher für die Mannschaft nicht erlauben, die Dinge subjektiv zu sehen. Grundsätzlich werde ich versuchen zu erkennen, ob die subjektiv geäußerten Meinungen subjektiv sind oder objektiv sind. Wenn sie subjektiv sind, dann werde ich an meinen objektiven festhalten. Wenn sie objektiv sind, werde ich überlegen und vielleicht die objektiven subjektiv geäußerten Meinungen der Spieler mit in meine objektiven einfließen lassen.

Nun, lustig ist das Urteil nicht; denn: was ist hier der Unterschied zu Willkür? Und mit welcher Selbstherrlichkeit wird hier ein Verdacht, der sich im Zweifel durch nichts erhärten lässt mit gewaltbereit gleichgesetzt. Wir können froh sein, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde, prophylaktisches Töten hätte ein Geschmäckle.


Nachtrag:

In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

Ich nehme diesen Satz als Drohung war. Oder wie ist er sonst zu verstehen?

Nachtrag 2

Es gibt nicht nur im Fußball ein seltsames Rechtsverständnis. Grünflächenverbot!


Kommentare zum BGH-Urteil:

Süddeutsche Zeitung

Frankfurter Rundschau

Stern

WDR - Online

Heimspiel - Blog des Anwaltes Andreas Schwartmann, Köln.

Blog Johannes Hüttemann

Spiegel-Online: Im Zweifel gegen den Fußballfan

Diskussion im Forum der Eintracht


Tagesspiegel über Hooligans in Uniform

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