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Freitag, 30. Oktober 2009
Stadionverbot bei bloßem Verdacht
Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist... zitiert die Financial Times aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Spiegel online ergänzt dazu eine Stellungnahme des DFB-Sicherheitsbeauftragten Spahn: Spahn erklärte: Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.
Wie die rechtliche Einschätzung von Juristen aussieht, bleibt abzuwarten. Dass hier Willkür Haus und Hof geöffnet wird, liegt auf der Hand. Wer als Fußballfan inmitten eine wie auch immer geartete Auseinandersetzung hineingerät, wird per sé als gewaltbereit definiert - und ohne Nachweis bestraft. Erneut die Times: Nach den Worten des BGH ist dies vom «Hausrecht» des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits «objektive Tatsachen», die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei «Willkür» sei ein Ausschluss unzulässig.
Was aber sind objektive Tatsachen wenn hier von einem Verdacht die Rede ist? Ex-Trainer Ribbeck würde sagen: Ich kann es mir als Verantwortlicher für die Mannschaft nicht erlauben, die Dinge subjektiv zu sehen. Grundsätzlich werde ich versuchen zu erkennen, ob die subjektiv geäußerten Meinungen subjektiv sind oder objektiv sind. Wenn sie subjektiv sind, dann werde ich an meinen objektiven festhalten. Wenn sie objektiv sind, werde ich überlegen und vielleicht die objektiven subjektiv geäußerten Meinungen der Spieler mit in meine objektiven einfließen lassen.
Nun, lustig ist das Urteil nicht; denn: was ist hier der Unterschied zu Willkür? Und mit welcher Selbstherrlichkeit wird hier ein Verdacht, der sich im Zweifel durch nichts erhärten lässt mit gewaltbereit gleichgesetzt. Wir können froh sein, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde, prophylaktisches Töten hätte ein Geschmäckle.
Nachtrag:
In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)
Ich nehme diesen Satz als Drohung war. Oder wie ist er sonst zu verstehen?
Nachtrag 2
Es gibt nicht nur im Fußball ein seltsames Rechtsverständnis. Grünflächenverbot!
Kommentare zum BGH-Urteil:
Süddeutsche Zeitung
Frankfurter Rundschau
Stern
WDR - Online
Heimspiel - Blog des Anwaltes Andreas Schwartmann, Köln.
Blog Johannes Hüttemann
Spiegel-Online: Im Zweifel gegen den Fußballfan
Diskussion im Forum der Eintracht
Tagesspiegel über Hooligans in Uniform
11Freunde
Labels:
DFB,
Helmut Spahn,
Stadionverbot
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